Berufsverband

Der Vorstand des PV nimmt die Rechts- und Personalvertretung gegenüber der Kirchenleitung und dem Landeskirchenamt wahr. Grundlage ist der Beschluß der Kirchenleitung vom 23. Februar 1984 und der Beschluß der Landessynode vom Herbst 1986, in dem die Aufgaben im einzelnen konkretisiert werden (Kirchliches Amtsblatt Nr. 3 vom 21. Mai 1985, Seite 71).

  • Der Vorstand des PV wird über Gesetzesvorhaben der Landeskirche, die das Pfarrdienstrecht betreffen, informiert und um Stellungnahme gebeten, bevor die Landessynode gesetzliche Regelungen trifft.
  • Mitglieder des Vorstandes sind auf Wunsch der Betroffenen als Beistand und Berater in dienstrechtlichen Angelegenheiten tätig.

In seiner Tätigkeit wird der Vorstand von den Vertretern der Kirchenkreise unterstützt.