Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den erschienenen Migliedern. Sie findet in der Regel am Pfarrerinnen- und Pfarrertag statt. Sie beschließt die Leitlinien der Arbeit und wählt den Vorstand.

 

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus dem Vorstand und den in den Kirchenkreisen gewählten Vertretern. Einmal im Jahr kommen die Vertreter der Kirchenkreise zusammen, um die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu beraten und Auskünfte über die Arbeit des Vorstandes zu erhalten.

 

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Protokollführer, dem Kassenführer und sechs weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende wird für einen Zeitraum von acht Jahren gewählt. Alle vier Jahren wird die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu gewählt.

 

Verband

Der Verband der Evangelischen Pfarrvereine in Deutschland vermittelt wichtige Informationen für die Zusammenarbeit der Vereine in allen deutschen Landeskirchen, mit Organen der EKD sowie Kontakte zu den Pfarrvereinen im europäischen Ausland.