Bericht zur Mitgliederversammlung des Pfarrvereins - 9. Juni 2008
Pfarrvertretung in Zukunft
Auf diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der Ruf nach Rechtssicherheit zum einen und nach einer starken Pfarrvertretung zum anderen immer wieder laut wird. Deshalb ist es angezeigt, auf diesem Pfarrtag unter dem Thema "Kirche und Öffentlichkeit" im Bericht des Vorstandes auch auf die Stellung des Westfälischen Pfarrvereins im Sinne einer Pfarrvertretung explizit hinzuweisen. Dies umso mehr, da es sich um ein Jubiläumsjahr handelt: 25 Jahre Westfälische Pfarrvertretung bzw. 35 Jahre Zuerkennung der Aufgabe einer Pfarrvertretung durch den Pfarrerverein.
Ich rufe in Erinnerung: Am 13. September 1973 beschließt die Kirchenleitung, dass der Pfarrerverein die Aufgaben einer Pfarrervertretung wahrnimmt. Zehn Jahre später beauftragt die Landessynode per Beschluss vom 10. November 1983 die Kirchenleitung, diesen Auftrag "im Sinne der Vorstellungen des Pfarrervereins - insbesondere im Hinblick auf die Individualvertretung - zu erweitern und zu konkretisieren." Diese "Regelungen zur Konkretisierung des Kirchenleitungsbeschlusses über die Mitwirkung des Evangelischen Pfarrervereins in Westfalen bei seiner Aufgabe als Pfarrervertretung" vom 23. Februar 1984 wurde im kirchlichen Amtsblatt Nr. 3 (21.05.1985) veröffentlicht. Neben der "I. Mitwirkung des Pfarrervereins bei allgemeinen Regelungen" (Dienstverhältnis, Besoldung, Versorgung und die Aus- und Fortbildung betreffend) wird auch die "II. Mitwirkung des Pfarrervereins bei Personalangelegenheiten" präzisiert.
Diese klaren Regelungen sind heute notwendiger denn ja. Wissen doch die Pfarrerinnen und Pfarrer, dass sie im Konfliktfall im Pfarrverein einen verlässlichen Partner haben, der bei Mitgliedschaft zugleich die Dienstrechtsschutzversicherung gewährleistet.
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang, dass die verantwortlichen Dezernenten im Landeskirchenamt wie auch die Kirchenleitungsmitglieder in den jährlich stattfindenden Gesprächen mit Offenheit und Kooperationsbereitschaft begegnen. Die gute Atmosphäre in den Begegnungen und Auseinandersetzungen - für die wir dankbar sind -bedeutet nun aber nicht, dass alle Vorstellungen und Vorschläge des Vorstandes auf "Gegenliebe" stoßen. Hier ist insbesondere der Vorstoß im Blick auf eine "Einmalzahlung" im Sinne einer Zuwendung in Zeiten höheren Kirchensteueraufkommens zu nennen, um damit zugleich auch pekuniär -nach Zeiten der Kürzungen und Belastungen- ein Zeichen der "Wertschätzung" zu setzen. Mit dem Hinweis auf Clearingrücklagenbereitstellung und
Sicherung der Versorgungskasse werden diese Anträge abgelehnt. Einigkeit besteht hingegen in der Sorge um die nachkommende Generation, des Mangels an Theologiestudierenden und damit verbunden eines zukünftigen Pfarrermangels. Beide Seiten sehen hier eine notwendige Aufgabe des erneuten Zugewinns an Vertrauen unter der jungen Generation. Erst dann wird es wieder möglich sein einladend zu werben mit den Worten "Theologie studieren - Ein Beruf mit Zukunft".
Über die Landeskirchlichen Pfarrvertretungen hinaus stehen wir vor der Herausforderung der Bildung einer Gesamtpfarrvertretung auf EKD-Ebene. Zurzeit erarbeitet die EKD für alle Gliedkirchen zwei Gesetze, die für Pfarrerinnen und Pfarrer von grundlegender Bedeutung sind und bislang in der Verantwortung der Landeskirchen bzw. der konfessionellen Zusammenschlüsse liegen. Das einheitliche Disziplinargesetz der EKD liegt im Entwurf bereits vor und soll -nach den Beratungen in den Gliedkirchen- 2009 von der EKD-Synode verabschiedet werden. Für die Folgejahre 2010/11 ist auch ein einheitliches Pfarrerdienstgesetz geplant. Mit einem solchen werden weit reichende Kompetenzen der Gliedkirchen auf die EKD übertragen. Damit ist die Bildung einer Gesamtpfarrervertretung notwendig, um das Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht zu gewährleisten. Der Verband der Pfarrvereine in Deutschland und die Fuldaer Runde sind mit den gegenwärtigen Überlegungen dazu befasst.
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