Bericht zur Mitgliederversammlung des Pfarrvereins am 21. Mai 2007

2. Kritikpunkt: der Kirchen- und Freiheitsbegriff des Impulspapiers

Leider steht im EKD-Papier nicht, was Bischof Huber in seinem lesenswerten Eröffnungs-referat in Wittenberg eindrucksvoll zum evangelischen Freiheits- und Kirchenbegriff darlegt:

 

"Dies ist der Kern aller christlichen Glaubensfreiheit: Sie ist Freiheit von der Sünde und Freiheit zum Gotteslob; sie ist in Gottes Gnade und Barmherzigkeit gegründet, in Christi Sterben und Auferstehen offenbar, in der Heiligen Schrift bezeugt und im Glauben ergriffen."

"Alle Veränderungen und Neugestaltungen, die wir uns vornehmen, alle Zielverabredungen und Qualitätsanstrengungen, alle Strukturverbesserungen und Fortbildungsanstrengungen müssen sich als Dienst an dieser Freiheit verstehen lassen, sonst taugen sie nicht."

Die Reformation hat deshalb bei aller Weite der christlichen Freiheit den Begriff der Kirche ganz konsequent vom Gottesdienst her bestimmt. Denn im gefeierten Gottesdienst vergewissert sich die christliche Gemeinde ihres Grundes: der Erlösung in Jesus Christus. Und im gefeierten Gottesdienst kommt sie ihrer allerersten Pflicht nach dem Lob Gottes. Deshalb ist die christliche Kirche nach der Aussage des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530 die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Diese Konzentration auf das Evangelium, das uns im Gottesdienst in Wort und Sakrament begegnet, ist das entscheidende Charakteristikum des evangelischen Kirchenbegriffs.

Diese ev. Kirche sei, wie Heino Falcke das bekannte Bonhoeffer-Wort einmal modifiziert habe, "in Christus befreit - zur Kirche für andere", nämlich zum sozialen Dienst am nahen und fernen Nächsten und zum missionarischen Handeln, "die Botschaft von Gottes Gnade auszurichten an alles Volk", dh "außenorientiert" zu Menschen, denen diese Botschaft fremd und unbekannt sei.

Die Ordnung der Kirche als menschliche Antwort auf die Befreiung durch Gott befinde sich ständig im Prozess der Erneuerung. Doch Huber versichert: "Damit sind nicht eine pauschale Kritik am Überkommenen und ein Zwang zur Veränderung um ihrer selbst willen gemeint. Gemeint ist die dieser Kirche von ihrem Grund her innewohnende Freiheit dazu, ihre Strukturen immer wieder neu auf ihre Auftragsgemäßheit hin zu prüfen, dasjenige zu bewahren, was der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat dient, und zugleich neue Wege dafür zu suchen."

Freilich bleibt auch Huber den Nachweis schuldig, inwiefern die Veränderungsvorschläge des EKD-Papiers nun eher dem kirchlichen Auftrag entsprechen. Dennoch sind Hubers Ausführungen bedenkeswert und diskussionswürdig. Doch leider begegnen sie nicht im Impulspapier. Hier wird in der theologisch unbedachten Leidenschaft für die Kirche als Menschenwerk aus dem Freiheitsbegriff - wie Bischof Knuth in seinem Wittenberger Redebeitrag überzeugend darlegt - ein "Schlagwort", "um ein gutes berauschendes Gefühl zu erzeugen - und um einen starken Begriff zu haben für die Legitimation von "Freiheitlichkeit" oder Beliebigkeit, was die Gestaltung der äußeren, weltlichen Formen unseres Kirche-Seins angeht.

Diese Freiheitlichkeit jedoch entlässt sich selbst aus der Bindung an Liebe und Wahrheit im Namen Jesu Christi - und schlägt sogleich um in ihr Gegenteil: Die Diaklektik dieser Freiheit führt in Zentralismus und Hierarchisierung, in die Konzentration der Macht an privilegierten Orten und in den Versuch der Steuerung und Lenkung aller kirchlicher Lebensprozesse nach einer einheitlichen Strategie. Unter Verweis auf R. Nagel u.a., Systemische Strategieentwicklung, Stuttgart 2002, S. 335ff., betont Knuth, dass im weltlichen Bereich dieses Organisationsmodell der zentralen Steuerung sozialer Großsysteme längst überholt sei.

Evangelische Kirche als "Institution der Freiheit" lebe vielmehr aus den Charismen der Kirchengemeinden und der einzelnen Glaubenden. "Kirchenleitungen und kirchliche Zusammenschlüsse haben nur die Funktion, öffentlich bekannt zu machen, zu würdigen, zu pflegen und notfalls zu verteidigen, was sich im kirchlichen Leben selbst in der Bindung an Christus als Freiheit gestaltet. Das Impulspapier atmet jedenfalls nicht den Geist der Freiheit, zu der uns Christus befreit hat." (S. 39) Und dieser Ungeist hat verheerende Auswirkung für den Gemeindebegriff des Papiers.

 

 

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