Aus der Arbeit
Aktuelles aus dem Pfarrverein / Landessynode 2011
1. Herzlichen Glückwunsch
Die Landessynode hat entschieden. Mit der Wahl der Siegener Superintendentin Annette Kurschus ist die erste Präses der EKvW bestimmt worden. Der PV gratuliert Frau Kurschus herzlich zu dieser Wahl und wünscht für die leitende Aufgabe viel Kraft und Gottes Segen.
Zugleich freuen wir uns auf eine kontinuierliche Fortsetzung der konstruktiven, vertrauensvollen Gespräche zwischen der Kirchenleitung und dem Vorstand des PV.
Der unterlegenen Kandidaten Angelika Weigt-Blätgen wünschen wir für die Zukunft Stärke und Zuversicht in allen Herausforderungen des Dienstes und Gottes segnendes Geleit.
2. Fortsetzung der Vorruhestandsregelung
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre)
und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits - wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen.
Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es
im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt" zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung
gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren
2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
- finanzielle Entlastung der EKvW
- frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer".
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57,
die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden.
Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.
3. Personalentwicklungskonzept für den Pfarrdienst
Die Landessynode begrüßte den Bericht „Personalentwicklung für den Pfarrdienst in der EKvW bis 2030" der Personaldezernentin OKR'in Petra Wallmann und nahm ihn in den Grundaussagen zustimmend zur Kenntnis. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des theologischen Nachwuchses und zur Personalplanung und -entwicklung, die Verhältnisbestimmung parochialer und gemeinsamer (Pfarr-)dienst, die Festsetzung der Planzahl von 2250 - 3000 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle, des Korridors für nicht refinanzierte Kreispfarrstellen und einzelner Konzeptionsentwicklungen für unterschiedliche pastorale Dienste. Damit ist ein Weg beschritten, der für eine verantwortliche Gestaltung in der Zukunft hoffen lässt.
Am 21.11.2011 trafen sich die Mitglieder des Vorstands des Pfarrvereins Westfalen mit Vertretern des Dienstrechtsausschusses VKM zu Gespräch und Austausch u.a. über die Angleichung des EKD-Beamtenrechts an das Pfarrdienstgesetz EKD, Personal- und Sachmittelausstattung bei den Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und die Situation der Versorgungskassen (VKPB/KZVK).

Von links nach rechts handelt es sich um folgende Personen mit folgenden Funktionen:
Werner Boseck, Öffentlichkeitsreferent bei der KZVK
Achim Hertzke, Beamter im Landeskirchenamt Bielefeld
Pfr.i.R. Ulrich Conrad, Vorsitzender Pfarrverein Westfalen
Pfr.i.R. Gerhard Lohmann, stellvertr. Vorsitzender Pfarrverein Westfalen
Jörg Eumann, Leiter Personalabteilung eines Kirchengemeindeverbandes in der EKiR
Pfr. Michael Hayungs, Vorstand Pfarrverein Westfalen
Beate Wegmann-Steffens, Leiterin des Stadtsynodalverbandes Köln, EKiR
Björn Martens, Beamter im Landeskirchenamt Bielefeld
Hans-Dieter Bongarts, Kirchenbeamter des gemeinsamen Gemeindeamtes Duisburg-Süd, EKiR
Pfr. i.R. Karl-Friedrich Wiggermann, Schriftführer und Vorstand Pfarrverein Westfalen
Pfarrerin Susana Riedel-Albrecht, Vorstand Pfarrverein Westfalen
Martin Stapelfeld, Verwaltungsleiter des Verbandes der Ev. Kirchengémeinden im Rhein Kreis Neuss
Wolfgang Voigt, Beamter im Landeskirchenamt Bielefeld (zugleich Vorsitzender des Dienstrechtsausschusses)
Aus der Arbeit des Vorstands
Zu einem gemeinsamen Gespräch lädt der Vorstand des westfälischen Pfarrvereins die Vertreter und Vertreterinnen einzelner Konvente der EKvW herzlich ein. Das Treffen für einen konstruktiven Austausch über die Zukunft der verschiedenen Arbeitsbereiche der überparochialen Dienste findet statt am
Donnerstag, 22. September 2011, von 15.30 - 18.00 Uhr
im Lutherzentrum, Martin-Luther-Str. 27 b, 59065 Hamm.
Ihre Zusage zur Teilnahme richten Sie bitte bis zum 22.07. 2011 schriftlich an:
Ulrich Conrad
Stiftstr. 8
59065 Hamm
FAX: 02381/3056338
E-Mail: auconrad@web.de
Notizen aus der Arbeit des Pfarrvereins Mai 2011:
Kleine Änderung im Programm des westfälischen Pfarrerinnen- und Pfarrertages am 4. Juli: Am Podiumsgespräch wird nicht - wie geplant - Frau OKR Petra Wallmann, sondern Superintendent Andreas Huneke, Vlotho, teilnehmen.
In der Kreisvertreterversammlung wurde folgendes bekannt gegeben:
"Die Regelung zur Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW werden von der EKvW übernommen:
- Einmalzahlung in Höhe von 360,--€ (bei Teildienst anteilig)
- Erhöhung um 1,5 %
Diese Beträge werden voraussichtlich mit der Abrechnung für Juli 2011 ausgezahlt.
Zum 01.01.2012 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,9% zuzüglich eines Sockelbetrages in Höhe von 17,--€."
Diese Regelung wurde dem Vorstand in der Sitzung mit der Kirchenleitung mitgeteilt.
Die Kreisvertreter und -vertreterinnen wurden gebeten, dies in ihrem Kirchenkreis bekannt zu geben.
- Im Gespräch mit der Kirchenleitung wurde darüber informiert, dass auch zukünftig ein Teilbetrag der Kirchensteuermehreinnahmen der Versorgungskasse zugeführt werden soll. Damit wird ein Beitrag zur Sicherung der Pensionen geleistet.
In der Kreisvertreterversammlung kamen verschiedene Themen zur aktuellen Lage in den Kirchenkreisen zur Sprache:
- Einige Kirchenkreise sind mit Fusionierungsverhandlungen beschäftigt, andere haben in Teilen der Kirchenkreisaufgaben dies schon hinter sich, wobei auch von Frustration, langen Wegen und Ermüdungserscheinungen gesprochen wurde.
- In vielen Kirchenkreisen sind Strukturreformen abgeschlossen oder auf dem Weg. Viele sind mit dem Erstellen einer Konzeption für den Kirchenkreis beschäftigt.
- In einigen Kirchenkreisen sind Pfarrstellen vakant und schlecht zu besetzen. Der Altersdurchschnitt ist vielfach sehr hoch, junge Kollegen finden sich v.a. im Kirchenkreis Gütersloh.
- Die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer i.E. reduziert sich. Dadurch werden manche Bereiche nicht mehr versorgt, vor allem im Bereich der gemeinsamen überparochialen Dienste.
- Die Vorbereitung und Durchführung von Tauffesten im Jahr der Taufe steht bei vielen Kirchenkreisen auf dem Plan. Die Tauffeste erfreuen sich großer Resonanz.
- Gemeindefusionen und pfarramtliche Verbindungen binden Kräfte und Zeit. Es gibt wenig Entlastung, manche beklagen mangelnde Wertschätzung der pfarramtlichen Tätigkeit.
- In mehreren Kirchenkreisen haben neue Superintendenten bzw. eine Superintendentin ihre Arbeit aufgenommen.
- Der Sparzwang nötigt einige Kirchenkreise dazu, weitere Pfarrstellen einzusparen, was zu einer Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen führt.
- Das neue EKD-Dienstrecht soll nun mit Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Landeskirchen versehen und dann ratifiziert werden. Nach Auskunft des Vorsitzenden Ulrich Conrad gibt es in Gliedkirchen der VELKD Bestrebungen, eine 10-Jahres-Regelung im Gesetz festzuschreiben. D.h., dass Pfarrer/Pfarrerin gehalten sind, die Stelle nach 10 Jahren zu wechseln.
- Es wurde noch einmal auf den Westfälischen Pfarrerinnen- und Pfarrertag am 4. Juli in Münster hingewiesen. Anträge an die Mitgliederversammlung können noch gestellt werden.
- Außerdem wird auf die Homepage unseres Vereins aufmerksam gemacht.
- Für die Kirchenkreise Recklinghausen und Hattingen-Witten werden noch Kreisvertreter bzw. Kreisvertreterinnen gesucht! Für den Kirchenkreis Bochum war neu dabei Pfr. Wuschka, für den Kirchenkreis Halle Pfr.i.R. Becker, für Lünen Pfr.i.E. Olaf Kaiser.
- Das neue pv-aktuell erscheint am 23. Mai!
